Kalkulation von Dolmetscherkosten mit Stundensätzen, Reisezeit und Zuschlägen
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Dolmetschen

Teil von Leitfaden für Dolmetschen bei Gericht und Behörden

Dolmetscherkosten kalkulieren: Stundensätze, Anfahrten und Zuschläge

Dolmetscherkosten kalkulieren: JVEG-Sätze, marktübliche Stundensätze, Anfahrtskosten, Zuschläge und Beispielrechnungen in Euro inklusive MwSt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bei Gericht und Behörden gilt das JVEG: § 11 JVEG regelt die Vergütung von Dolmetschern, § 9 JVEG die von Übersetzern.
  • Auf dem freien Markt liegen die Stundensätze je nach Sprache und Fachgebiet meist zwischen 70,00 Euro und 150,00 Euro netto.
  • Reisezeit, Wartezeit und Fahrtkosten machen in der Beispielrechnung rund ein Viertel der Nettosumme aus.
  • Zuschläge für seltene Sprachen, Simultandolmetschen oder Nachtarbeit liegen oft bei 20 bis 50 Prozent.
  • Auf freie Markthonorare kommt in Deutschland in der Regel 19 Prozent Umsatzsteuer.

Zwei Preisregime: JVEG und freier Markt

Dolmetscherkosten entstehen in zwei getrennten Preisregimen. Wer für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden arbeitet, rechnet nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz ab. Dort regelt § 11 JVEG die Vergütungssätze und Zuschläge für Dolmetscherleistungen. Diese Sätze sind gesetzlich fixiert und nicht verhandelbar.

JVEG-Vergütungen werden auf Antrag festgesetzt. Für Sie als Einkäufer heißt das: Der Dolmetscher beantragt seine Vergütung beim Gericht oder bei der Behörde, nicht bei Ihrer Kostenstelle. Freie Marktaufträge laufen dagegen über Ihre eigene Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.

Auf dem freien Markt verhandeln Sie Stundensatz, Mindestpauschale, Reisezeit und Zuschläge selbst. Führen Sie zwei getrennte Preislisten, damit gesetzliche Sätze und Marktsätze nicht in derselben Kalkulation landen. Sonst vergleichen Sie Zahlen, die unterschiedlich entstehen.

Marktübliche Stundensätze und Tagessätze

Die folgenden Spannen sind marktübliche Orientierungswerte, keine gesetzlichen Sätze. Sie stammen aus öffentlich einsehbaren Preislisten großer Anbieter wie dem Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ), der in seiner Honorarübersicht für Konferenzdolmetschen je nach Sprache und Vorbereitung vergleichbare Größenordnungen nennt.

Leistung Übliche Spanne netto
Konsekutivdolmetschen, gängige Sprache 80,00 bis 110,00 Euro je Stunde
Simultandolmetschen, Konferenz 110,00 bis 150,00 Euro je Stunde
Tagessatz konsekutiv, 8 Stunden 650,00 bis 900,00 Euro
Tagessatz simultan, 8 Stunden 900,00 bis 1.200,00 Euro
Seltene Sprache wie Urdu oder Tamil Aufschlag 20 bis 40 Prozent

Zwei Fragen entscheiden über die Vergleichbarkeit. Erstens: Rechnen alle Angebote die An- und Abreisezeit mit? Zweitens: Enthält der Tagessatz eine feste Stundenzahl oder läuft er unbegrenzt? Fehlen diese Angaben, ist der niedrigste Stundensatz häufig der teuerste Auftrag.

Fragen Sie außerdem nach, wer die Technik stellt. Simultankabinen, Mikrofone und Empfänger verursachen eigene Kosten, die im Stundensatz nicht enthalten sind.

Beispielrechnung: vier Stunden Gerichtstermin

Angenommen werden 95,00 Euro je Stunde netto, 47,50 Euro je Stunde Reisezeit, 0,50 Euro je Kilometer und 30 Kilometer einfache Strecke. Diese Sätze sind Annahmen, keine Marktdaten.

  • Termin: 4,0 Stunden zu 95,00 Euro = 380,00 Euro
  • Reisezeit: 2,0 Stunden zu 47,50 Euro = 95,00 Euro
  • Fahrt: 60 Kilometer zu 0,50 Euro = 30,00 Euro
  • Nettosumme: 505,00 Euro
  • Rechnungsbetrag brutto: 600,95 Euro, darin 95,95 Euro Umsatzsteuer

Pro Stunde vor Ort kostet der Termin damit 126,25 Euro netto, nicht 95,00 Euro. Wer nur den Stundensatz ins Budget schreibt, unterschätzt die Position um rund 33 Prozent.

Schriftliche Übersetzungen folgen einer anderen Logik: Dort zählt die Textmenge. Für gerichtliche und behördliche Aufträge nennt § 9 JVEG die Vergütungssätze für Übersetzungen. Bei Mischaufträgen sollten Dolmetscherhonorar und Übersetzungsvergütung getrennt ausgewiesen sein.

Tagessatz gegen Stundensatz rechnen

Ein Tagessatz ist ein Pauschalblock, meist für acht bis zehn Stunden. Kalkulieren Sie beide Varianten mit denselben Annahmen und vergleichen Sie die Nettosummen.

Angenommen, der Blocksatz liegt bei 760,00 Euro netto für acht Stunden inklusive Reisezeit. Dann liegt der Break-even bei rund sieben Stunden Termindauer. Darunter bleibt die Stundenabrechnung günstiger, darüber der Blocksatz.

Achten Sie auf die Umsatzsteuer: 760,00 Euro netto ergeben 904,40 Euro brutto. Im Vier-Stunden-Beispiel oben sind es 505,00 Euro netto und 600,95 Euro brutto.

Zuschläge, Wartezeit und Storno regeln

  • Reisezeit mit halbem oder vollem Stundensatz vergüten
  • Wartezeit ab 30 Minuten berechnen
  • Mindestpauschale für Aufträge unter zwei Stunden festlegen
  • Zuschläge für seltene Sprachen, Fachgebiete und Nachtarbeit beziffern
  • Stornofrist von 48 Stunden vor Terminbeginn vereinbaren

Schreiben Sie Zuschläge in Euro aus, nicht in Prozent. Ein Aufschlag von 20 Prozent auf 95,00 Euro ergibt 19,00 Euro je Stunde, bei vier Stunden also 76,00 Euro. Spiegeln Sie in Ihrer Vergabevorlage alle Tatbestände, die das JVEG zur Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern bei Gericht und Behörden regelt.

Häufige Fragen

Was kostet ein Gerichtsdolmetscher pro Stunde?

Bei JVEG-Aufträgen gilt die gesetzliche Vergütung je angefangene Stunde, dazu kommen Zuschläge und Reisekosten. Auf dem freien Markt verhandeln Sie den Stundensatz je Auftrag.

Sind Anfahrtskosten im Stundensatz enthalten?

Meist nicht. Klären Sie, ob Kilometer, Pauschale oder Bahnticket abgerechnet wird und ob die Fahrtzeit zusätzlich als Arbeitszeit zählt.

Wie wird Reisezeit vergütet?

Vereinbaren Sie, ob Reisezeit zum halben oder vollen Stundensatz zählt und ab wann sie berechnet wird.

Fällt Umsatzsteuer auf Dolmetscherkosten an?

Auf freie Markthonorare wird in der Regel die Umsatzsteuer mit 19 Prozent aufgeschlagen. Bei JVEG-Vergütungen klären Sie die Behandlung vorab mit der abrechnenden Stelle.

Wann lohnt sich ein Tagessatz?

Rechnen Sie Termin, Reisezeit und Wartezeit zusammen und vergleichen Sie die Summe mit dem Blocksatz. Im Beispiel oben kippt der Vorteil ab rund sieben Stunden Termindauer.

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