Dolmetschen
Teil von Leitfaden für Dolmetschen bei Gericht und Behörden
Checkliste für die Vorbereitung von Verdolmetschungen
Verdolmetschung vorbereiten: Checkliste zu Terminologie, Unterlagen, Technik, Rollenklärung und Nachbereitung mit Verbänden wie BDÜ, VKD und DIN-Normen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vier bis sechs Wochen vor dem Termin werden Rollen, Sprachkombination und Arbeitsmodus festgelegt.
- Zwei Wochen vorher erhalten Dolmetscher Agenda, Terminologie und Unterlagen.
- Eine Woche vorher prüfen Sie Technik, Raum und Signalwege.
- Am Termin selbst gelten klare Regeln für Nachfragen, Pausen und Redewechsel.
- Nach dem Termin folgen Rückmeldung, Glossarpflege und Rechnungsprüfung.
Rollenklärung und Auftrag: vier bis sechs Wochen vorher
Am Anfang steht die Frage, wer welche Aufgabe trägt. Der Projektverantwortliche benennt eine Ansprechperson für die Dolmetscher. Diese Person klärt Sprachkombination, Arbeitsmodus und Dauer des Termins.
Der Arbeitsmodus bestimmt die Zahl der Dolmetscher. Beim Konsekutivdolmetschen arbeitet oft eine Person, beim Simultandolmetschen sind mindestens zwei Dolmetscher je Sprachrichtung im Einsatz. Sie wechseln sich in kurzen Abständen ab, üblich sind Intervalle von zwanzig bis dreißig Minuten.
Für die Auswahl helfen die Verbände. Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ), sein Verband der Konferenzdolmetscher (VKD) und die AIIC führen Mitglieder mit geprüften Qualifikationen. Fragen Sie nach Referenzen, Sprachrichtung und Fachgebiet.
Normen geben den Rahmen vor. DIN EN ISO 17100 regelt Übersetzungsdienstleistungen, DIN EN ISO 13611 gilt für das Community Interpreting, also das Dolmetschen in Behörden, Kliniken und Beratungsstellen. ISO 18841 beschreibt allgemeine Anforderungen an Dolmetschdienste.
Bei Gericht und in Behörden gelten eigene Regeln. Dort ist die Gerichtssprache nach § 184 GVG deutsch. Im Zivilprozess regelt § 142 ZPO die Heranziehung von Dolmetschern und Übersetzungen.
Terminologie und Unterlagen: zwei Wochen vor dem Termin
Zwei Wochen vorher wird das Paket geschnürt. Dolmetscher brauchen die Agenda mit Zeiten und Referenten, Präsentationen, Redemanuskripte, Anlagen und Beschlussvorlagen.
Ein Glossar spart Zeit. Legen Sie Fachbegriffe, Abkürzungen, Eigennamen und Produktnamen in einer Tabelle ab, jeweils mit Übersetzung in der Zielsprache. Prüfen Sie Zahlenformate, denn deutsche und englische Schreibweise weichen bei Tausendertrennzeichen und Dezimalstellen voneinander ab.
Dolmetscher benötigen Vorbereitungszeit. Diese Zeit wird vertraglich vereinbart und gesondert vergütet, wenn sie einen erheblichen Umfang erreicht. Klären Sie mit dem Anbieter, welche Unterlagen noch fehlen und bis wann sie geliefert werden.
Technik und Raum: eine Woche vorher
Eine Woche vor dem Termin steht der Technikcheck. Prüfen Sie Mikrofone, Kopfhörer, Verstärker, Aufzeichnung und die Anbindung an hybride Konferenzsysteme.
Bei Simultandolmetschen steht die Kabine im Mittelpunkt. Anforderungen an Kabinen und Sichtlinien beschreibt ISO 4043. Prüfen Sie außerdem den Rückkanal, über den Dolmetscher bei Relais-Sprachen den Ursprungston hören.
Halten Sie Ersatz bereit: ein zusätzliches Mikrofon, Kabel, Batterien und einen Kopfhörer. Testen Sie die Anlage mit einer Person, die Raum und Akustik kennt. Bei Online-Terminen gehört ein Testanruf mit allen Beteiligten dazu.
Am Termin selbst und in der Nachbereitung
Am Termin führen Sie die Dolmetscher zehn Minuten vor Beginn in den Ablauf ein. Klären Sie Sitzordnung, Redeliste und die Frage, wie Nachfragen gestellt werden. Vereinbaren Sie Pausen nach spätestens neunzig Minuten.
Nach dem Termin folgt die Nachbereitung. Geben Sie den Dolmetschern eine Rückmeldung, aktualisieren Sie das Glossar und prüfen Sie die Rechnung gegen die vereinbarten Sätze. Bei Gericht und Behörden richtet sich die Vergütung nach § 11 JVEG.
Zeitplan mit Prüfpunkten
| Zeitpunkt | Prüfpunkt | Zuständig |
|---|---|---|
| Vier bis sechs Wochen vorher | Sprachkombination, Modus, Zahl der Dolmetscher | Projektleitung |
| Zwei Wochen vorher | Agenda, Glossar, Unterlagen | Fachbereich |
| Eine Woche vorher | Technik, Raum, Probelauf | Technik |
| Zehn Minuten vor Beginn | Einweisung, Sitzordnung, Pausenregel | Projektleitung |
| Nach dem Termin | Rückmeldung, Glossar, Rechnung | Projektleitung |
Häufige Fragen
Wie lange vorher sollten Dolmetscher gebucht werden?
Bei Konferenzen und Gerichtsterminen vier bis sechs Wochen im Voraus, bei seltenen Sprachen und großen Teams früher. Vereinbaren Sie die Buchung schriftlich mit klaren Stornofristen.
Reicht eine Dolmetscherin für einen ganzen Tag?
Nein. Beim Simultandolmetschen arbeiten mindestens zwei Dolmetscher je Sprachrichtung im Wechsel. Beim Konsekutivdolmetschen hängt die Zahl von Dauer und Schwierigkeit des Termins ab.
Welche Unterlagen gehören ins Vorbereitungspaket?
Agenda, Präsentationen, Redemanuskripte, Anlagen, Namenslisten, Glossar und Abkürzungen. Liefern Sie die Dateien in editierbarer Form, damit Dolmetscher Begriffe übernehmen können.
Wie werden Dolmetscher bei Behörden und Gerichten vergütet?
Die Vergütung richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Es enthält Vergütungssätze und Zuschläge für Dolmetscherleistungen.
Was tun, wenn die Technik am Termin ausfällt?
Ersatzgeräte bereithalten, auf Konsekutivdolmetschen ohne Anlage ausweichen und die Pausenregel anpassen. Halten Sie dafür eine kurze Notfallabsprache mit der Technik schriftlich fest.