Sprachprüfung
Sprachprüfung und Qualitätssicherung in Übersetzung und Dolmetschen
Sprachprüfung und Qualitätssicherung: Prüfverfahren, Fehlerkategorien, DIN EN ISO 17100, ISO 18587, DIN EN ISO 20228, Rollen und JVEG-Vergütungssätze.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Sprachprüfung meint zweierlei: den Nachweis der Sprachkompetenz einer Person und die Prüfung eines gelieferten Textes.
- DIN EN ISO 17100 verlangt eine Revision durch eine zweite qualifizierte Person. Korrekturlesen allein genügt nicht.
- ISO 18587 regelt die Postedierung maschinell erzeugter Übersetzungen, DIN EN ISO 20228 das Rechts- und Gerichtsdolmetschen.
- Fehlerkategorien, Schweregrade und Abnahmeschwellen gehören vor der Lieferung in die Vereinbarung.
- Das JVEG nennt Vergütungssätze für Übersetzungen und Dolmetschen, wenn Gerichte oder Behörden heranziehen.
Normen: DIN EN ISO 17100, ISO 18587 und DIN EN ISO 20228
Die Qualitätssicherung in der Sprachbranche stützt sich auf mehrere Normen mit unterschiedlichen Gegenständen. DIN EN ISO 17100 beschreibt den Prozess der Übersetzungsdienstleistung. ISO 18587 ergänzt ihn um die Postedierung maschinell erzeugter Übersetzungen. DIN EN ISO 20228 formuliert Anforderungen an das Rechts- und Gerichtsdolmetschen.
Für Einkäufer ist die Abgrenzung wichtiger als die Zertifikatsliste. Ein Dienstleister kann nach DIN EN ISO 17100 zertifiziert sein und trotzdem keine Postedierung nach ISO 18587 anbieten. Prüfen Sie deshalb je Auftrag, welche Norm den Leistungsumfang abdeckt.
DIN EN ISO 17100 fordert einen definierten Ablauf: Vorbereitung, Übersetzung, Revision durch eine zweite qualifizierte Person und Freigabe. Die Revision prüft die Übertragung selbst und nicht nur Orthografie und Zeichensetzung. Darin liegt der Unterschied zum Korrekturlesen.
Die Norm verlangt außerdem eine nachgewiesene Kompetenz der Übersetzenden, üblicherweise ein einschlägiges Studium oder eine gleichwertige Qualifikation mit Berufserfahrung. Auftraggeber erhalten damit eine prüfbare Grundlage für die Eignungsbewertung.
ISO 18587 unterscheidet vollständige und leichte Postedierung mit unterschiedlicher Eingriffstiefe. Die Norm befasst sich zusätzlich mit der Kompetenz der Posteditorin oder des Posteditors und mit der Dokumentation der Prüfschritte. Für das Briefing folgt daraus eine klare Frage: Genügt ein verständlicher Text, oder muss er publizierbar sein?
DIN EN ISO 20228 betrifft das Rechts- und Gerichtsdolmetschen. Sie beschreibt Anforderungen an Qualifikation, Rollenverständnis, Verschwiegenheit, Arbeitsbedingungen und Dokumentation. Sie prüft keine Texte, sondern die Dienstleistung und ihre Rahmenbedingungen.
Ergänzend existieren ISO 13611 für das Community Interpreting und ISO 20771 für juristische Übersetzungen. Beide sind im deutschsprachigen Markt weniger verbreitet, erscheinen aber in Ausschreibungen. Lassen Sie sich vom Anbieter benennen, welche Norm er ausdrücklich beansprucht.
Prüfverfahren und Prüftiefe
Prüfverfahren unterscheiden sich in Bezugspunkt und Umfang. Die bilinguale Prüfung vergleicht Ausgangstext und Zieltext Abschnitt für Abschnitt. Die monolinguale Prüfung liest nur den Zieltext und bewertet Verständlichkeit, Stil und interne Konsistenz.
Die Rückübersetzung ist ein Sonderfall. Sie ist langsam und teuer und für die meisten Aufträge unverhältnismäßig. Sinnvoll bleibt sie, wenn ein Rechtstext oder eine sicherheitsrelevante Anweisung fachlich gegengeprüft werden soll.
Der Formalcheck erfasst maschinell prüfbare Merkmale: Tags, Variablen, Zahlenformate, Datumsangaben, Maßeinheiten und Vollständigkeit. Er ersetzt keine inhaltliche Prüfung. Umgekehrt fällt ein beschädigtes Tag bei der reinen Lektüre oft nicht auf.
Die Stichprobenprüfung senkt den Aufwand und verschiebt das Risiko. Wird nur ein Teil des Textes geprüft, bleibt der Rest ungeprüft. Legen Sie den Stichprobenumfang deshalb schriftlich fest, mit Verteilung über Kapitel und Dokumentteile.
Ein Fachexpertenreview greift, wenn Terminologie oder Rechtsfolgen strittig sind. Der Experte prüft nicht die Sprache, sondern die fachliche Richtigkeit des Zieltextes. Diese Rolle ist von der Revision zu trennen.
Ein Prüfplan lässt sich in fünf Schritten aufsetzen:
- Bezugsanforderung schriftlich fixieren, mit Zweck, Zielgruppe und Verwendung des Zieltextes.
- Terminologiequelle benennen und ihre Version mitliefern.
- Prüftiefe je Abschnitt festlegen, etwa Vollprüfung für Haftungsteile und Stichprobe für Anhänge.
- Revisions- und Freigabeschritte mit Namen und Terminen versehen.
- Abweichungen dokumentieren und die Terminologie für Folgeaufträge aktualisieren.
Fehlerkategorien, Schweregrade und Abnahmeschwellen
Ohne Kategorien wird jede Sprachprüfung zur Meinungsfrage. Erfassen Sie Fehler getrennt nach Art und Schwere. Aus beidem entsteht eine Abnahmeschwelle, die beide Seiten gleich anwenden können.
| Fehlerkategorie | Beispiel | Prüfmethode |
|---|---|---|
| Sinn und Vollständigkeit | Satz fehlt, Bedeutung verändert | bilinguale Prüfung |
| Terminologie | festgelegter Fachbegriff nicht verwendet | Abgleich mit Glossar |
| Grammatik und Orthografie | falscher Kasus, Tippfehler | monolinguale Prüfung |
| Stil und Register | falsche Anredeform, uneinheitlicher Ton | monolinguale Prüfung, Styleguide |
| Format und Lokalisierung | beschädigtes Tag, falsches Datumsformat | Formalcheck, Skriptprüfung |
Der Schweregrad entscheidet über die Folge. Kritisch ist ein Fehler, wenn er Rechtsfolgen, Sicherheit oder Zahlungsströme berührt. Schwere Fehler verfälschen Sinn oder Terminologie. Leichte Fehler betreffen Stil, Lesbarkeit und Formalien.
Als Abnahmeregel können Sie beispielsweise festlegen: kein kritischer Fehler, höchstens zwei schwere Fehler je 1.000 Wörter, leichte Fehler bis zu einer Obergrenze. Solche Schwellen sind Verhandlungssache. Entscheidend ist eine einheitliche Zählweise.
In der Lokalisierungsbranche ist das LISA-QA-Modell bekannt. Es gewichtet Fehlerarten und rechnet sie auf 1.000 Wörter um. Eine eigene Matrix leistet dasselbe, wenn die Kriterien vor der Lieferung feststehen.
Rollen und Verantwortlichkeiten in der Prüfkette
Verantwortung verteilt sich auf mehrere Rollen. Der Auftraggeber liefert Zweck, Zielgruppe und Terminologie. Die Projektleitung übersetzt diese Vorgaben in Prüfschritte. Übersetzer und Revisor tragen die sprachliche Verantwortung.
Die Projektleitung legt Prüftiefe, Reihenfolge und Fristen fest und entscheidet, wer welche Freigabe erteilt. Sie dokumentiert offene Rückfragen. Ohne diese Rolle bleibt die Prüfkette bei größeren Projekten unklar.
Der Revisor ist nicht der Übersetzer. Diese Trennung ist der Kern der Zweitkontrolle, weil dieselbe Person ihre eigenen Fehler seltener findet. Bei Projekten nach DIN EN ISO 17100 muss die Trennung nachweisbar sein.
Dolmetschende prüfen ihre Leistung selbst, indem sie Rollen, Vertraulichkeit und Vorbereitung klären. Bei Behörden- und Beratungsgesprächen gehören Vorgespräch und Nachbereitung dazu. Diese Zeiten werden in der Kalkulation häufig vergessen.
Fachprüfer kommen hinzu, wenn Recht, Medizin oder Technik betroffen sind. Die Berufsbezeichnungen Übersetzer und Dolmetscher sind in Deutschland nicht geschützt. Ein Titel ersetzt deshalb keine projektbezogene Prüfung.
Vergütung von Sprachleistungen: das JVEG als Referenz
Vergütungsfragen sind von Prüffragen zu trennen. Für Übersetzungen und Dolmetschen vor Gerichten und Behörden gilt in Deutschland das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz, kurz JVEG. Der Gesetzestext des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes beim Bundesministerium der Justiz zeigt die Abschnitte und Paragrafen im Zusammenhang.
Das Gesetz ist Bundesrecht. Es greift, wenn ein Gericht, eine Staatsanwaltschaft oder eine Behörde eine Übersetzerin oder einen Dolmetscher heranzieht. Ob eine Stelle danach abrechnet, ergibt sich aus dem jeweiligen Verfahren. Für freie Aufträge verhandeln beide Seiten die Vergütung selbst.
Zwei Paragrafen sind für die Kalkulation besonders relevant. Paragraf 9 betrifft Übersetzungen, Paragraf 11 das Dolmetschen. Beide arbeiten mit festen Sätzen. Wer einen Behördenauftrag kalkuliert, liest diese Sätze zuerst.
Zu Terminologiearbeit, Projektmanagement und Qualitätssicherung äußert sich das Gesetz nicht. Klären Sie deshalb im Verfahren, welche Nebenleistungen erstattet werden. Fragen Sie außerdem, wer die Abnahme erklärt und wie Korrekturen abgerechnet werden.
Für Übersetzungen enthält Paragraf 9 des JVEG die Vergütungssätze und bezieht sie auf die Länge des Ausgangstextes. Ob eine zweite Prüfstufe gesondert vergütet wird, klären Sie mit der heranziehenden Stelle.
Prüfleistungen erscheinen in freien Aufträgen häufiger als eigene Position. Verbreitet sind Preise je Wort, Stundensätze und Paketpreise mit definiertem Prüfumfang. Ob eine Revision enthalten ist, muss das Angebot ausweisen.
Vergleichen Sie Angebote nur bei gleichem Prüfumfang. Ein Preis je Wort ohne Angabe zur Revision ist mit einem Paketpreis einschließlich Endkorrektur nicht vergleichbar. Notieren Sie je Angebot die enthaltenen Prüfstufen, die Reaktionszeit bei Rückfragen und die Gültigkeit der Terminologie.
Kalkulieren Sie Prüfleistungen über den Zeitaufwand, nicht über einen pauschalen Zuschlag. Ein Zuschlag von zehn Prozent sagt nichts über den Prüfumfang. Notieren Sie je Auftrag die Stunden für Übertragung und Revision und gleichen Sie nach der Lieferung ab.
Bei Aufträgen von EU-Organen gelten deren eigene Vergütungsregeln. Die Prüffrage bleibt dieselbe: Wer prüft in welcher Tiefe, und woran wird abgenommen?
Rechenbeispiel: Kosten einer zweiten Prüfstufe
Das folgende Rechenbeispiel arbeitet mit angenommenen Werten. Es zeigt, wie sich Prüfanteile kalkulieren lassen, und liefert keinen Marktpreis.
Angenommen werden 2.000 Wörter technische Übersetzung und ein Durchsatz von 500 Wörtern je Stunde für die Übertragung. Das ergibt vier Stunden. Die Revision benötigt ein Drittel dieser Zeit, also etwa 1,3 Stunden. Zusammen sind es rund 5,3 Stunden.
Bei einem angenommenen Stundensatz von 60 Euro netto zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer ergeben sich für die Revision etwa 78 Euro. Der Gesamtaufwand liegt bei rund 318 Euro netto. Je Wort entspricht das etwa 0,16 Euro.
Ein größeres Beispiel: 20.000 Wörter Handbuch ergeben 40 Stunden Übersetzung und etwa 13,3 Stunden Revision. Bei 60 Euro je Stunde netto sind das rund 3.200 Euro netto vor Umsatzsteuer.
Entscheidend ist der Anteil, nicht der Betrag. Die zweite Prüfstufe macht hier etwa ein Viertel der Gesamtzeit aus. Wer sie streicht, spart diesen Anteil und verzichtet auf die dokumentierte Zweitkontrolle.
Dolmetschen: Zeiten, Zuschläge und Sprachnachweise
Beim Dolmetschen entsteht Qualität im Termin selbst. Vorbereitung, Rollenklärung und Sitzordnung wirken unmittelbar auf das Ergebnis. Ein kurzes Vorgespräch und ein Puffer für die Nachbereitung sind deshalb keine Nebensache.
Zeiten sollten im Termin erfasst werden. Für Dolmetscherleistungen nennt Paragraf 11 des JVEG Vergütungssätze und Zuschläge; die Einzelheiten stehen im Gesetzestext. Ob eine Stelle danach abrechnet, klären Sie vorab.
Vorbereitungszeiten und Wartezeiten sind in Pauschalvereinbarungen häufig nicht enthalten. Kalkulieren Sie sie getrennt und weisen Sie sie im Angebot aus. Bei kurzfristigen Terminen kommen Wegezeiten hinzu.
Vor- und Nachgespräche klären Thema, Rollen und besondere Begriffe. Sie fangen Missverständnisse auf, solange sie noch korrigierbar sind. Legen Sie fest, wer diese Zeit bezahlt und wie sie dokumentiert wird.
Sprachkompetenz weisen Dolmetschende über Prüfungen nach. Anbieter wie telc führen Sprachprüfungen durch, und die Prüfungsübersicht von telc mit Niveaustufen und Einsatzbereichen ordnet sie dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen zu.
Ein Nachweis auf hohem Niveau belegt allgemeine Sprachbeherrschung. Er belegt keine Fachkenntnis und keine Dolmetschkompetenz. Für Gerichte und Behörden sind deshalb zusätzlich Fachwissen und Kenntnis des jeweiligen Verfahrens zu prüfen.
Trennen Sie bei jeder Besetzung drei Fragen: Beherrscht die Person die Sprachen, kennt sie das Fachgebiet, und passt sie in den konkreten Termin? Ein Zertifikat beantwortet nur die erste Frage.
Häufige Fragen
Ist Sprachprüfung dasselbe wie Qualitätssicherung?
Nein. Qualitätssicherung umfasst Planung, Lenkung, Prüfung und Verbesserung. Die Sprachprüfung ist der prüfende Teil davon. Ohne Bezugsanforderung und Abnahmeschwelle bleibt sie eine Momentaufnahme.
Reicht Korrekturlesen für DIN EN ISO 17100?
Nein. Die Norm verlangt eine Revision durch eine zweite qualifizierte Person, die die Übertragung selbst bewertet. Korrekturlesen betrifft Orthografie und Lesbarkeit. Die Prüfung der Übertragung ist damit nicht abgedeckt.
Welche Norm gilt für maschinell erzeugte Übersetzungen?
ISO 18587. Sie unterscheidet vollständige und leichte Postedierung und beschreibt Kompetenzanforderungen an Posteditorinnen und Posteditoren. Vereinbaren Sie, welche Stufe Ihr Auftrag verlangt.
Was kostet eine zweite Prüfstufe?
Einen Marktpreis gibt es nicht. Im Rechenbeispiel oben ergeben sich bei angenommenen Werten rund 78 Euro netto für die Revision eines Textes von 2.000 Wörtern. Rechnen Sie mit eigenen Zeitwerten und Stundensätzen.
Sind die Sätze des JVEG Marktpreise?
Nein. Das JVEG gilt für Übersetzende und Dolmetschende, die Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Behörden heranziehen. Für freie Aufträge verhandeln die Beteiligten die Vergütung selbst.
In diesem Leitfaden
- Sprachprüfdienste anhand von Leistungen und Prüfverfahren vergleichenSprachprüfdienste im Vergleich: telc, Goethe-Institut, TestDaF und Übersetzungsprüfung nach DIN EN ISO 17100, ISO 18587, JVEG-Kosten und Berichtsformate.
- Sprachprüfungen für Bewerbung und Studium: Anbieter, Niveaustufen und KostenSprachprüfungen für Bewerbung und Studium: Goethe-Institut, telc und TestDaF im Vergleich, GER-Niveaus, Gültigkeit und Gebühren in Euro pro Prüfung (Stand 2025).
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