
Sprachprüfung
Teil von Sprachprüfung und Qualitätssicherung in Übersetzung und Dolmetschen
Sprachprüfdienste: Zertifikat oder Prüfprotokoll?
Sprachprüfdienste wie telc, Goethe-Institut und TestDaF belegen Sprachkompetenz; Übersetzungsprüfungen folgen Normen und enden mit Prüfprotokollen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vorgestellt werden die Sprachprüfdienste telc gGmbH, Goethe-Institut und TestDaF (g.a.s.t.).
- Ergänzend geht es um die projektbegleitende Übersetzungsprüfung nach DIN EN ISO 17100 und ISO 18587 sowie um das JVEG für Gerichte und Behörden.
- Verglichen werden Prüfumfang, Verfahren, Nachweisform und Berichtsformat.
- DIN EN ISO 17100 beschreibt Übersetzung, Revision und abschließende Verifizierung, ISO 18587 die Nachbearbeitung maschineller Übersetzungen.
- Vollprüfung, Stichprobe, Endkorrektur und Formalcheck decken unterschiedlich viele Fehlerarten ab.
- Sprachprüfungen und Übersetzungsprüfungen sind nicht austauschbar: Zertifikate belegen Sprachkompetenz, Prüfprotokolle die Qualität einer Übersetzung.
Drei Sprachprüfdienste und ihre Leistungen
telc gGmbH prüft allgemeinsprachliches und berufsbezogenes Deutsch auf mehreren Niveaustufen. Die Prüfungen umfassen schriftliche und mündliche Teile, ein berufsbezogenes Format ist telc Deutsch B1-B2 Beruf. Ein Zertifikat weist ein Niveau aus, nicht die Eignung für ein Sachgebiet.
Das Goethe-Institut prüft mit den Goethe-Zertifikaten von A1 bis C2 und gliedert nach Fertigkeiten wie Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen. Der Goethe-Test PRO richtet sich an berufliche Verwendungen. Bewertet wird nach festen Kriterien durch menschliche Prüfende.
Der TestDaF der g.a.s.t. dient dem Hochschulzugang. Er besteht aus vier Teilen, das Ergebnis wird als TDN 3 bis 5 ausgewiesen, eine digitale Variante existiert. Der Nachweis belegt Studierfähigkeit, nicht Fachübersetzung.
Daneben steht die projektbezogene Übersetzungsprüfung: Revision, Prüfung, Korrekturlesen und abschließende Verifizierung nach DIN EN ISO 17100, bei maschineller Vorlage zusätzlich nach ISO 18587.
Prüfumfang und Verfahren trennen
Vollprüfung heißt, jeder Satz wird kontrolliert. Eine Stichprobe erfasst nur einen Teil des Textes, die Endkorrektur liest den Zieltext vollständig durch eine zweite Person. Formalchecks prüfen Tags, Terminologie sowie Zahlen- und Datumsformate.
Prüfumfang und Fehlerabdeckung
Vollprüfung
- Textabdeckung
- jeder Satz
- Fehlerarten
- alle
- Inhaltliche Aussagen
- ja
- Maschinell möglich
- nein
Stichprobe
- Textabdeckung
- Teil des Textes
- Fehlerarten
- begrenzt
- Inhaltliche Aussagen
- teilweise
- Maschinell möglich
- ja
Endkorrektur
- Textabdeckung
- Zieltext vollständig
- Fehlerarten
- Sprache, Stil
- Inhaltliche Aussagen
- ja
- Maschinell möglich
- nein
Formalcheck
- Textabdeckung
- Tags und Formate
- Fehlerarten
- Terminologie, Zahlen
- Inhaltliche Aussagen
- nein
- Maschinell möglich
- ja
Maschinelle Werkzeuge finden Terminologie- und Konsistenzfehler, aber keine falschen Aussagen. Fragen Sie getrennt ab, was maschinell und was durch Menschen geprüft wird. Klären Sie ebenso, ob die Prüfung vor oder nach dem Layout erfolgt.
Bei Sprachprüfungen ist das Verfahren standardisiert, Aufgaben, Bewertungsschlüssel und Bewertende folgen festen Vorgaben. Bei Übersetzungsprüfungen ist der Ablauf frei vereinbar. Prüfbescheinigungen und Prüfprotokolle lassen sich deshalb nicht gegeneinander aufrechnen.
Was DIN EN ISO 17100 und ISO 18587 verlangen
DIN EN ISO 17100 regelt Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen. Der Ablauf umfasst Übersetzung, Revision durch eine zweite fachlich geeignete Person, Prüfung, Korrekturlesen und abschließende Verifizierung. Die Norm nennt zusätzlich Kompetenzanforderungen an Übersetzer und Prüfer. Ein Angebot ohne diese Schritte lässt sich nicht gegen ein normkonformes stellen.
Ablauf nach DIN EN ISO 17100
- Übersetzung durch fachlich geeignete Person
- Revision durch zweite fachlich geeignete Person
- Prüfung
- Korrekturlesen
- Abschließende Verifizierung
ISO 18587 betrifft die Nachbearbeitung maschinell erzeugter Übersetzungen und unterscheidet zwei Grade. Vollständige Nachbearbeitung zielt auf ein Ergebnis, das einem menschlich erstellten Text nahekommt. Leichte Nachbearbeitung beseitigt nur grobe Fehler. Beide Grade ersetzen keine Revision nach DIN EN ISO 17100.
Übersicht: Fünf Prüfwege nach Umfang, Verfahren und Nachweis
Die Übersicht ordnet die Prüfwege; die Spalte „Kostenbasis“ nennt die Abrechnungseinheit, nicht den konkreten Preis.
Prüfumfang
- telc gGmbH
- Prüfungen von A1 bis C1, allgemein und berufsbezogen
- Goethe-Institut
- Goethe-Zertifikate A1 bis C2 nach Fertigkeiten
- TestDaF (g.a.s.t.)
- vier Teile für den Hochschulzugang, digital möglich
- Übersetzungsprüfung
- Revision, Prüfung, Korrekturlesen, Verifizierung
- JVEG-Abrechnung
- Übersetzung nach Textmenge, Dolmetschen nach Zeit
Verfahren
- telc gGmbH
- standardisierte Aufgaben, Bewertung in Prüfungszentren
- Goethe-Institut
- menschliche Bewertung nach festen Kriterien
- TestDaF (g.a.s.t.)
- standardisierte Auswertung
- Übersetzungsprüfung
- menschlich, maschinell gestützt
- JVEG-Abrechnung
- Festsetzung durch die Stelle
Nachweis
- telc gGmbH
- Zertifikat mit Niveaustufe
- Goethe-Institut
- Zertifikat
- TestDaF (g.a.s.t.)
- Ergebnis TDN 3 bis 5
- Übersetzungsprüfung
- Prüfprotokoll, Fehlerkategorien, Freigabe
- JVEG-Abrechnung
- Vergütungsfestsetzung
Kostenbasis
- telc gGmbH
- Gebühr je Prüfung und Zentrum
- Goethe-Institut
- Gebühr je Standort und Niveau
- TestDaF (g.a.s.t.)
- Gebühr je Termin
- Übersetzungsprüfung
- Honorar je Wort, Zeile oder Stunde
- JVEG-Abrechnung
- Sätze und Zuschläge nach § 9 und § 11 JVEG
Gebühren als Beispiele aus den Preisangaben der Veranstalter für 2026:
- telc Deutsch B1Die Prüfstelle legt die Gebühr fest. Die Volkshochschule Dortmund nennt 175 Euro, die Volkshochschule Wiesbaden 225 Euro.
- Goethe-Zertifikat B1Die Gesamtprüfung kostet laut Preisliste des Goethe-Instituts in Deutschland 259 Euro, bei Kursteilnahme am Goethe-Institut in den letzten sechs Monaten 207,20 Euro.
- TestDaFDie digitale Prüfung kostet bei der Universität Regensburg als Testzentrum 210 Euro.
Preise ändern sich und hängen vom Prüfungsort ab. Prüfen Sie die Gebühr vor der Anmeldung beim Veranstalter.
Berichtsformate und Prüfnachweise abfragen
Für Übersetzungsprüfungen sollten Sie mindestens verlangen:
- Prüfprotokoll mit Datum, Prüfschritt und Ergebnis
- Fehlerliste nach Genauigkeit, Terminologie, Sprache und Format
- korrigierte Zieldatei mit Nachverfolgung der Änderungen
- Bestätigung der abschließenden Verifizierung
- Angabe, welche Schritte maschinell erfolgt sind
Für einen Vergleich müssen für jeden Prüfweg dieselben Angaben vorliegen; andernfalls lassen sich die Nachweise nicht gegenüberstellen.
JVEG als Rechtsrahmen für Gerichte und Behörden
Für Übersetzungen und Dolmetscherleistungen gegenüber Gerichten und Behörden gilt das JVEG. § 11 JVEG regelt die Vergütung von Übersetzungen, § 9 JVEG die Vergütungssätze und Zuschläge für Dolmetscherleistungen. Die konkreten Beträge und Zuschläge sind im Gesetz nachzulesen; beide Normen sind öffentlich einsehbar und damit eine belastbare Grundlage für die Einordnung.
Freie Anbieter rechnen je Wort, je Zeile oder je Stunde ab, häufig mit Mindestmengen. Für Übersetzungen nennt § 11 JVEG 1,95 Euro je angefangene 55 Anschläge bei elektronisch bearbeitbarem Text und 2,15 Euro ohne bearbeitbare Datei; Dolmetscher erhalten nach § 9 Absatz 5 JVEG 93 Euro je Stunde. Freie Anbieter weichen davon ab. Vergleichen Sie deshalb Abrechnungseinheit, Mindestmenge, Zuschläge und den Preis für Nachkorrekturen.
Häufige Fragen
Die folgenden Fragen betreffen die Auswahl und die Grenzen der Nachweise.
Welche Sprachprüfdienste lassen sich direkt vergleichen?
telc, Goethe-Institut und TestDaF liefern standardisierte Prüfungen mit Zertifikat. Übersetzungsprüfungen nach DIN EN ISO 17100 sind projektbezogen und enden mit Prüfprotokoll und Freigabe. Die Nachweise sind nicht austauschbar.
Welcher Prüfweg passt zu welchem Zweck?
Für den Hochschulzugang ist der TestDaF der passende Nachweis. Für allgemeine und berufsbezogene Deutschkenntnisse stehen die Prüfungen von telc und Goethe-Institut. Übersetzungen für Gerichte und Behörden folgen dem JVEG; eine Sprachprüfung ersetzt diese nicht.
Wie vergleiche ich die Kosten?
Für Gerichte und Behörden gelten die Sätze des JVEG: 93 Euro je Dolmetscherstunde und 1,95 bis 2,15 Euro je angefangene 55 Anschläge bei Übersetzungen. Bei freien Anbietern fragen Sie Abrechnungseinheit, Mindestmenge, Zuschläge und Nachkorrekturen ab. Die Prüfungsgebühren für telc, Goethe-Institut und TestDaF stehen oben.
Ersetzt ein Formalcheck die inhaltliche Prüfung?
Nein. Formalchecks prüfen Tags, Terminologie sowie Zahlen- und Datumsformate. Ob eine Aussage im Zieltext stimmt, beurteilt nur eine fachkundige Person.
Was unterscheidet ISO 18587 von DIN EN ISO 17100?
ISO 18587 beschreibt die Nachbearbeitung maschineller Übersetzungen in zwei Graden. DIN EN ISO 17100 beschreibt den vollständigen Übersetzungsprozess mit Revision und abschließender Verifizierung.
Reicht ein Zertifikat als Nachweis für Fachübersetzungen?
Nein. Ein Zertifikat belegt Sprachkompetenz auf einem Niveau, nicht die Eignung für Recht, Medizin oder Technik. Prüfen Sie zusätzlich Fachkenntnis und Referenzen.



