Fachübersetzung
Teil von Wie wähle ich einen Fachübersetzungsdienstleister für Exporte aus?
Fachübersetzungen für Export oder Behörden im Vergleich
Fachübersetzungen im Vergleich: Anbieter wie KERN AG, Transline oder der BDÜ für Exportdokumente, Behörden, Beglaubigungen, Fristen und Beispielpreise in Euro.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Exportdokumente folgen den Vorgaben von Zoll und Handelspartner, eine Beglaubigung ist nicht immer nötig.
- Behörden und Gerichte verlangen meist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche von einem beeidigten oder ermächtigten Übersetzer.
- Große Sprachendienste wie KERN AG, Apostroph Group und Transline bedienen Exporteure, für Gerichte vermitteln Länderdatenbanken und der BDÜ.
- Preise folgen zwei Systemen: freie Seitenpreise, in Beispielen 40 bis 90 Euro netto je Seite, und die Vergütung nach Anschlägen nach Paragraf 9 JVEG.
- Fristen entstehen beim Export durch Abfertigung und Konsulatslegalisierung, bei Behörden durch Ladungs- und Vorlagefristen.
Exportdokumente: Zoll, IHK und geeignete Anbieter
Wer Waren ausführt, meldet sie elektronisch beim Zoll an. Dazu kommen Handelsrechnung, Packliste, Frachtdokument und je nach Ware ein Ursprungs- oder Präferenznachweis. Diese Pflichten beschreibt die Generalzolldirektion unter Ausfuhrverfahren und erforderliche Unterlagen. Für die Übersetzung folgt daraus: Nummern, Warenbezeichnungen und Lieferbedingungen müssen in allen Papieren gleich lauten.
Die Zielsprache gibt die Einfuhrregelung des Bestimmungslands vor. Häufig genügt Englisch, einige Staaten verlangen ihre Amtssprache, teils mit anschließender Legalisierung durch das Konsulat. Den Rahmen für Ausfuhr und Dokumentation setzt die Exportkontrolle der GTAI.
Bei den Anbietern lassen sich drei Gruppen unterscheiden. Große Full-Service-Agenturen wie die KERN AG mit Sitz in Frankfurt am Main, die Apostroph Group oder Lingua-World in Köln übernehmen Rechnungen, Zollpapiere und Verträge in vielen Sprachpaaren.
Technische Dokumentationshäuser wie Transline in Ludwigsburg oder D.O.G. Dokumentation ohne Grenzen in Stuttgart sind auf Anleitungen, Datenblätter und Normtexte spezialisiert. Freiberufliche Fachübersetzer und kleine Büros decken einzelne Sprachpaare oft günstiger ab.
Für Ursprungszeugnisse und Lieferantenerklärungen sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. Eine IHK-Beglaubigung bestätigt die Unterschrift, nicht den Inhalt. Die Regeln zur Außenwirtschaft bündelt der DIHK zum internationalen Handel.
Eine amtliche Rangliste der Anbieter gibt es nicht. Auswahlkriterien sind Referenzen im Zielmarkt, die geforderte Sprachrichtung und die Bereitschaft, Zolltarifnummern konsistent zu führen. Weicht ein Begriff ab, stockt die Abfertigung und der Vorgang landet in der Rückfrage.
Beim Zeitplan zählt der Vorlauf. Ausfuhranmeldungen lassen sich kurzfristig einreichen, Konsularlegalisierungen dauern dagegen häufig mehrere Werktage. Wer Expressbearbeitung beim Sprachendienst bucht, zahlt Zuschläge.
Behördenwege: Beglaubigung, Justizbehörden und JVEG
Deutsche Behörden arbeiten mit deutschen Texten. Wer eine ausländische Urkunde einreicht, braucht meist eine beglaubigte Übersetzung, die die inhaltliche Übereinstimmung mit dem Original bestätigt.
Die Befugnis dazu regeln die Bundesländer. Verbreitet sind die Bezeichnungen beeidigt, öffentlich bestellt oder ermächtigt. Zuständig sind je nach Land Gerichte oder Landesjustizverwaltungen. Beeidigte Übersetzer stehen in den Dolmetscher- und Übersetzerdatenbanken der Länder, etwa in Bayern oder Nordrhein-Westfalen.
Zusätzlich führen Verbände eigene Verzeichnisse. Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) betreibt eine Online-Suche, der ADÜ Nord deckt die norddeutschen Länder ab. Plattformen wie ProZ.com listen freiberufliche Übersetzer mit Sprachrichtung und Fachgebiet, ersetzen aber keine Prüfung der Beeidigung.
Typische Fälle sind Handelsregisterauszüge, Vollmachten, Zeugnisse und Zertifikate, die ausländische Stellen verlangen. Auch sie brauchen eine beglaubigte Fassung, wenn die Stelle sie fordert.
Vor Gericht gilt eine eigene Vergütungsordnung. Übersetzungen rechnet das Gericht nach Anschlägen ab, nicht nach Seiten oder Stunden. Die geltenden Sätze stehen in Paragraf 9 JVEG. Bei gerichtlichen Verfahren bestellt das Gericht den Übersetzer selbst und rechnet direkt mit ihm ab. Wer privat beauftragt, verhandelt freie Preise.
Anbieter und Kriterien im direkten Vergleich
| Kriterium | Export | Behörden und Gerichte |
|---|---|---|
| Zweck | Abfertigung, Handelspartner | Nachweis gegenüber Amt oder Gericht |
| Zielsprache | Sprache des Bestimmungslands, oft Englisch | in der Regel Deutsch |
| Typischer Anbieter | KERN AG, Apostroph, Transline, freiberufliche Übersetzer | beeidigte Übersetzer aus Länderlisten oder BDÜ-Verzeichnis |
| Form | Firmenpapiere, teils IHK-Beglaubigung | beglaubigte Übersetzung mit Vermerk |
| Fristen | Abfertigung bei Vorlage, Vorlauf für Legalisierung | Ladungs- und Vorlagefristen |
| Preisbasis | Seitenpreis des Dienstleisters | Vergütung nach Anschlägen |
Gemeinsam bleibt die Terminologie. Wer dieselbe Ware ausführt und zusätzlich gegenüber einer deutschen Behörde belegen muss, nutzt die einmal erstellte Begriffsliste weiter. Beim Export zählen Vollständigkeit und die richtige Sprache. Bei Behörden zählt zusätzlich, wer übersetzt hat und wie der Vermerk aussieht.
Rechenbeispiel: 12 Seiten Exportdokumentation
Beispielrechnung, keine Preisliste: Ein Vorgang umfasst rund 12 Seiten mit je etwa 1800 Anschlägen. Sprachendienste nennen für beglaubigte Übersetzungen häufig Seitenpreise zwischen 40 und 90 Euro netto, abhängig von Sprachpaar, Format und Eilbedarf.
Bei 60 Euro je Seite ergeben sich 720 Euro netto. Mit 19 Prozent Umsatzsteuer sind das 856,80 Euro brutto. In manchen Bestimmungsländern kommen Konsulatsgebühren für die Legalisierung hinzu.
Auf dem Behördenweg rechnet sich der Vorgang anders. 1800 Anschläge je Seite ergeben 33 Abrechnungseinheiten zu je angefangenen 55 Anschlägen. Bei einem angenommenen Satz von 1,50 Euro je Einheit liegt eine Seite bei rund 50 Euro, 12 Seiten also bei etwa 600 Euro. Zuschläge und Auslagen kommen hinzu.
Häufige Fragen
Wann reicht eine einfache Fachübersetzung?
Wenn keine Behörde eine Beglaubigung fordert. Für Angebote, Vertragsentwürfe oder interne Exportdokumentation genügt eine fachlich geprüfte Übersetzung ohne Beglaubigungsvermerk.
Wer darf beglaubigte Übersetzungen ausstellen?
Nur Übersetzer, die von der zuständigen Landesstelle beeidigt, öffentlich bestellt oder ermächtigt wurden. Die Regelungen unterscheiden sich zwischen den Bundesländern.
Bekommen Exporteure bei KERN AG, Transline und Co. auch Beglaubigungen?
Sprachendienste vermitteln beglaubigte Übersetzungen häufig über beeidigte Partner. Der Vermerk stammt von der beeidigten Person, nicht von der Agentur.
Welche Fristen sind realistisch?
IHK-Beglaubigungen für Ursprungszeugnisse sind oft kurzfristig möglich. Konsularlegalisierungen dauern häufig mehrere Tage. Gerichtliche Fristen ergeben sich aus der Ladung oder Verfügung.
Was kostet eine Übersetzung für ein Gericht?
Die Vergütung folgt dem JVEG und wird nach Anschlägen berechnet. Freie Marktpreise gelten dort nicht, Zuschläge und Auslagen können hinzukommen.